AGB

1. Auftragserteilung:

​Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer eine Maßanleitung nebst Formular zum Aufnehmen der für die Anfertigung von Maßstiefeln/Schuhen erforderlichen Angaben. Der Auftraggeber nimmt selbst Maß und schickt die geforderten Angaben an den Auftragnehmer zurück. Für von dem Auftraggeber genommenen Maße übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

2. Fertigstellung:

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber den voraussichtlichen Fertigstellungstermin mit. Der Fertigstellungstermin kann sich durch unvorhergesehene Umstände verschieben. Wird der angekündigte Fertigstellungstermin um mehr als 2 Monate überzogen und ist die Verzögerung nicht auf Umstände zurückzuführen, die von dem Auftraggeber zu verantworten sind, so hat der Auftraggeber die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, daß der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin in Folge höherer Gewalt oder Betriebsstörung zum Beispiel durch Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen, ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, bestehen aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

3. Abnahme:

Der Auftragnehmer schickt den Auftragsgegenstand gegebenenfalls per Nachname an den Auftraggeber. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft ver­säumt, die Nachnahme anzunehmen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig auf­bewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Rechnung:

Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung umgehend eine Auftragsbestätigung/Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug binnen 10 Tagen nach erhalt fällig.

Die Umsatzsteuer sowie Porto- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muß seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, schriftlich und spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

5. Zahlungen:

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zahlungseingang bei dem Auftragnehmer an.

Eine Aufrechung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

6. Gewährleistung:

Der Auftragnehmer leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt.

Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand entgegen und stellt er einen Mangel fest, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese umgehend vorbehält.

Der Auftragnehmer behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten in seinem Betrieb. Da es sich um Maßanfertigungen handelt, hat der Auftragnehmer zumindest ein 3maliges Nachbesserungsrecht. Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.

7. Haftung:

Der Auftragnehmer haftet für einen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Auftragnehmers ist abschließend in Ziff. 3 geregelt. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Prod. Haft. G.) bleibt unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt:

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an dem Auftragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor.

9. Gerichtsstand:

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.